Neue Heilmittelrichtlinien ab 1. Januar 2021

Neue Heilmittelverordnung ab Januar 2021

 

Regelfallsystematik wird abgeschafft:
Es wird nur einen Verordnungsfall geben, der an eine sogenannte „orientierende“ Behandlungsmenge geknüpft ist. Sollte über diese Behandlungsmenge hinaus Verordnungsbedarf bestehen, so kann der Arzt weitere Verordnungen ausstellen. Verordnungen außerhalb des Regelfalles wird es nicht mehr geben, der Arzt muss nur noch eine Begründung in der Patientenakte vermerken

Beginn eines neuen Verordnungsfalles neu definiert:
Künftig müssen zwischen zwei Verordnungsfällen 6 Monate Pause liegen, ansonsten bleibt der alte Verordnungsfall bestehen.

Zusammenfassung von Diagnosegruppen:
Es wird nur noch 13 Diagnosegruppen geben

Flexible Verordnungsmöglichkeiten:

Heilmittel:Es können  bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden.

Behandlungsfrequenz: Die Frequenzempfehlungen werden einheitlich als Spannen dargestellt (z.B. 1-3 wöchentlich).
Dadurch werden flexiblere Terminvereinbarungen mit dem Patienten möglich.
Leitsymptomatik: Ärzte können künftig auch individuelle Leitsymptomatiken angeben.

Verlängerte Frist für den Beginn der Heilmitteltherapie:
Der späteste Behandlungsbeginn wird im Normalfall auf 28 Tage verlängert. Zusätzlich wird es jedoch ein Feld für die Angabe eines dringenden Behandlungsbeginns geben. Hierzu müssen dann 14 Tage eingehalten werden.

 Verordnungsfall mit Arztbezug:
Der Verordnungsfall bezieht sich immer auf den verordneten Arzt, so dass Verordnungen von einem anderen Arzt nicht berücksichtigt werden müssen.

Doppelbehandlungen:
Es besteht die Möglichkeit von Doppelbehandlungen.

 

Bei Fragen stehen wir euch und eurem Arzt gern zur Verfügung.

 

Euer KreTa Vital Team